Beitragseinzug Jugendliche und Familien
Am 15. jedes Quartals sind vom Kassierer die Beiträge für Jugendliche und Familien einzuziehen.
Am 15. jedes Quartals sind vom Kassierer die Beiträge für Jugendliche und Familien einzuziehen.
Am 15. jedes Halbjahres sind vom Kassierer die Beiträge für Erwachsene und Förderer einzuziehen.